ZEHN - Zentrum für Ernährung und Hauswirtschaft Niedersachsen

Die böse Überraschung nach dem Einkauf: Kann ich mangelhafte Lebensmittel reklamieren?

Motten im Müsli, Schimmel auf dem Joghurt oder ranzig schmeckende Nüsse – wie kann gezielt reklamiert werden? Die Vernetzungsstelle Kitaverpflegung klärt über Rechte auf einwandfreies Essen auf.

Essen schimmelt
© adonyig-pixabay.com

Egal ob im Einzelhandel um die Ecke oder auf Ausflügen mit der Familie: Der Rechtsanspruch auf mangelfreie Waren gilt sowohl für den Lebensmittelkauf im Geschäft als auch für die Verpflegung außer Haus.

Wann kann ich verdorbene Lebensmittel reklamieren?

Tauchen Probleme auf, sollte reklamiert werden. Anlässe zur Beschwerde im Lebensmittelbereich sind vielschichtig – beispielsweise mangelnde Sauberkeit im Supermarkt oder in der Gastronomie, verdorbene Lebensmittel, falsche Preisauszeichnung, gesundheitliche Beeinträchtigung nach dem Verzehr, fehlerhafte Kennzeichnung sowie Packungen mit vermindertem Inhalt. Ein abgelaufenes Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) hingegen ist kein alleiniger Grund zur Reklamation. Denn anders als beim Verbrauchsdatum sind Lebensmittel mit überschrittenem MHD meistens noch genießbar und dürfen weiterhin angeboten werden. Allerdings sind Händler vor dem Abverkauf abgelaufener Artikel dazu verpflichtet, sich von deren tadellosem Zustand zu überzeugen. Ist das Gegenteil der Fall, besteht jedoch Anspruch auf Ersatz.

Wo können nicht einwandfreie Lebensmittel zurückgegeben werden?

Konsumentinnen und Konsumenten stehen bei erkennbarem Mangel verschiedene Beschwerdemöglichkeiten offen: Da das Geschäft zum Zeitpunkt des Kaufs für den fehlerfreien Zustand der Ware verantwortlich ist, ist dort die erste Anlaufstelle für die Reklamation. Die Möglichkeit zur sofortigen Klärung vor Ort hat Vorteile – etwa durch Tausch in ein einwandfreies Produkt oder Rückerstattung des Kaufpreises. Die Einkaufsquittung ist dazu ein wesentlicher Beleg und sollte aufgehoben werden.

Wer vor Ort abgewiesen wird oder wem daran gelegen ist, andere Kunden vor eventuellem Schaden zu bewahren, wendet sich an die lokale Überwachungsbehörde.

Beschwerde bei Ämtern

Abhängig vom Reklamationsgrund sind die Lebensmittelüberwachungs-, Veterinär- oder Verbraucherschutzämter der Städte und Gemeinden in Niedersachsen zuständig. Welche Anlaufstelle am jeweiligen Einkaufsort zuständig ist, geht aus der Liste des Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hervor.

Nach Eingang einer Beschwerde suchen Mitarbeitende der zuständigen Stelle in der Regel den entsprechenden Laden oder das Lokal auf und ziehen (zusätzliche) Proben. Bewahrheitet sich ein Verstoß, werden Sanktionen eingeleitet. Die Kehrseite der Medaille: Man gibt das Produkt als Beweismittel – und damit das Recht auf Rückerstattung des Kaufpreises – aus der Hand. Leider informieren die Behörden nicht immer über das abschließende Ergebnis der Prüfung.

Den Rechtsanspruch auf Ersatz verwirkt auch, wer sich direkt an das Lebensmittelunternehmen wendet. Andererseits helfen diese Hinweise aus der Bevölkerung den Produzierenden bei der Qualitätssicherung, und aus Kulanz erhält man zuweilen (großzügigen) Ersatz. Eine staatliche Kontrolle entfällt allerdings.

Was kann ich als Verbraucher*in noch tun?

Fühlen sich Kundinnen und Kunden durch die Aufmachung von Produkten getäuscht, ist eine Meldung bei der Verbraucherzentrale oder auf deren Onlineplattform www.lebensmittelklarheit.de sinnvoll. So können Firmen gegebenenfalls abgemahnt bzw. zur Unterlassung aufgefordert werden.

Über das Portal Lebensmittelwarnung werden öffentliche Rückrufaktionen durch Behörden oder den Hersteller selbst kommuniziert, bei denen in den allermeisten Fällen das bezahlte Geld auch ohne Vorlage des Kassenbons zurückgegeben wird.

Gezielte Reklamationen durch Verbraucherinnen und Verbraucher tragen in hohem Maß zum Schutz der Gesundheit aller bei und bewahren insbesondere sensible Zielgruppen wie Kinder, Schwangere, Menschen mit geschwächtem Immunsystem oder ältere Menschen möglicherweise vor unangenehmen Überraschungen.


Über die Vernetzungsstelle Kitaverpflegung

Der Umgang mit mangelhaften Lebensmitteln ist auch für die Vernetzungsstelle Kitaverpflegung Niedersachsen ein Thema. Denn: Als zentrale Anlaufstelle bietet die Vernetzungsstelle anbieterunabhängige Informationen, Beratung und Qualifizierungsmaßnahmen rund um das Essen und Trinken in Kindertagesstätten. So informiert die Vernetzungsstelle zum Beispiel Eltern und Kitamitarbeitende zum Thema einwandfreie Lebensmittel. Ziel ist es, das Essensangebot für Kinder auf der Grundlage des DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Kitas zu verbessern und bei der Ernährungsbildung zu unterstützen. Das Angebot richtet sich an alle Akteure, die sich für gesundheitsförderndes Essen in Kitas einsetzen. Gefördert wird die Arbeit der Vernetzungsstelle vom niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – Träger ist die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Weitere Informationen unter www.kitavernetzungsstelle-niedersachsen.de.